FINANZEN/STEUERN

Steuerliche Behandlung von Baumaßnahmen

Werden zunächst gewerblich genutzte Räume später in Wohnungen umgebaut, so stellt sich steuerrechtlich häufig die Frage, ob die dafür aufgewandten Baukosten sofort im Jahr der Baumaßnahme vom Bauherrn als Werbungskosten in voller Höhe vom Einkommen abgezogen werden dürfen oder ob sie als Herstellungskosten jährlich abzuschreiben sind. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster kommt es dabei darauf an, ob die Umbaumaßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung oder Erweiterung der Räume geführt haben.

BFH: Schneeräumen und Streuen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

Lässt ein Hausbesitzer auf dem unmittelbar um sein Grundstück führenden öffentlichen Gehweg durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen im Winter regelmäßig Schneeräumen und Streuen, so kann er die dafür anfallenden Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen, § 35a EStG.

BFH: Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich nicht absetzbar

Eine Eigentümerin verkaufte Ihr Haus, wobei sie sich im notariellen Kaufvertrag gegenüber dem Erwerber dazu verpflichtete, das Objekt lastenfrei, also schuldenfrei zu übergeben. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, musste die Eigentümerin ein noch bestehendes grundschuldgesichertes Darlehen an die Bank zurück zahlen.

Doppelte Haushaltsführung – Entfernungspauschale auch ohne entstandene Fahrtkosten

Führt der Arbeitnehmer aufgrund der großen Entfernung zum Arbeitsplatz neben dem Familienwohnsitz noch einen am Arbeitsplatz gelegenen zweiten Wohnsitz (doppelte Haushaltsführung) so steht ihm für eine wöchentliche Heimfahrt der Ansatz einer Entfernungspauschale (EUR 0,30 je Entfernungskilometer) zu.

Die Entfernungspauschale soll die negative Kostenauswirkung der doppelten Haushaltsführung kompensieren.

Häusliches Arbeitszimmer – steuerliche Behandlung

Ein separater Arbeitsbereich - im vorliegenden Fall ein ganzes Geschoss eines Zweifamilienhauses – mag baulich noch so abgetrennt vom Wohnbereich sein, die Einstufung als häusliches Arbeitszimmer verliert er dennoch nicht, sofern das Haus ausschließlich vom Steuerpflichtigen und seiner Familie genutzt wird. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs in München (Entscheidung vom 15.01.2013; Az: VIII R 7/10) kann der Steuerpflichtige damit lediglich den beschränkten Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von € 1.250,00 anstelle der vollen Raumkosten steuerlich in Ansatz bringen.

Ihre Immobilie anbieten

Was sollten Sie als Eigentümer beim Haus-/Wohnungsverkauf grundsätzlich beachten?

Verkehrswertermittlung  -  das Wichtigste gleich zu Beginn des Verkaufsprozesses

  • unter Wert verkaufen bedeutet Geld verschenken
  • zu teuer anbieten bedeutet zu lange Vermarktungszeiten, in denen das Objekt langsam „verbrennt“ und letztlich deutlich unter dem erzielbaren Bestpreis verkauft werden muss.

Zielgruppe identifizieren

  • In welcher Lage und in welchem Zustand befindet sich Ihr Objekt?
  • Ist das Objekt kinderfreundlich oder behindertengerecht?
  • Bietet die Infrastruktur Kindergärten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten, gute MVG-Anbindung?
  • Daraus ergibt sich eine Käufer-Zielgruppe, für die die Insertion und sonstige Bewerbungsmaßnahmen ausgerichtet sein sollten. Die Bewerbung für eine Familie mit drei Kindern sieht anders aus als für ein älteres, kinderloses Ehepaar.     

Unterlagen zusammenstellen

Kaufinteressenten möchten vollständige Unterlagen vorgelegt bekommen. Da kommt ganz schön was zusammen. Aktueller Grundbuchauszug; ehemalige Baugenehmigung; Baubeschreibung; Protokolle, Jahresabrechnungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung etc. bei WEG. Insbesondere der Energieausweis muss ggf. sogar noch während der Insertion erstellt werden, sonst droht Bußgeld seit 01.05.2015!

Objekt anbieten

Ohne ein elektronisches Exposé mit wenigstens 1-2 Fotos, einem Grundrissplan, den Eckdaten mit Angaben zur Energieeffizienz und der Preisgabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten geht heutzutage natürlich nichts.

Objektbesichtigung

Nicht selten melden sich entweder ganze Heerscharen von Interessenten, die dann schwer zu organisieren sind oder es finden sich nur tröpfchenweise einzelne Interessenten, die den Termin dann kurzfristig 5 Minuten vor Beginn der Besichtigung per email absagen – zu einer Zeit, zu der Sie längst von zu Hause losgefahren sind und bereits vor Ort warten oder andere Termine für die Besichtigung verschoben haben. Das ist dann ärgerlich.

Warum lohnt es sich, einen professionellen Immobilienmakler zu beauftragen?

Marktkenntnis
Ihr qualifizierter Makler beobachtet den lokalen Immobilienmarkt seit Jahren und entwickelt dabei ein untrügliches Gespür für den Wert Ihrer Immobilie – zusammen mit einer seriösen Objektbewertung eine unschlagbare Kombination!


Wertermittlung Ihrer Immobilie

Nein, es genügt nicht, die inserierten Preise ähnlicher Objekte in ImmoScout24 zu vergleichen! Zwei Straßen weiter – und die Lage ist gegebenenfalls völlig anders zu bewerten. Baujahr, Grundriss, Zimmeraufteilung, Ausstattung, Erhaltungszustand, Haustechnik, Grundstücksgröße, Realteilung oder WEG – die Wertermittlung gehört in Profihände!


Unterlagen, Energieausweis, Grundriss, Objektfotos, Exposé, Inserate, u.s.w.  - sehr viel Arbeit, die Sie in die routinierten Hände eines Spezialisten legen sollten.

Eingehende Interessentenanrufe

auch an Sonn- und Feiertagen und oft noch um 22:00 Uhr oder bereits um 06:30 Uhr;
Ziehen Sie die Reißleine und bleiben Sie durch Einschaltung eines Maklers so lange wie möglich ungestört und auf Wunsch auch anonym!


Besichtigungen

nicht immer leicht für den Eigentümer, der keine Erfahrung mit vielen unterschiedlichen Charakteren und Personengruppen hat, die ungeniert durch sein Haus ziehen, jeden Schalter drücken und selbst vor dem Bilderrahmen des Familienfotos nicht Halt machen – ein guter Makler führt die Termine für Sie elegant, selbstsicher und souverän durch.

Video: „Ich dachte, es geht halt auch so“


Kaufpreisverhandlungen

Ein ungeschriebenes Gesetz besagt, dass sich ein Anwalt nie selbst verteidigen sollte!
Gleiches gilt sinngemäß für den Immobilien-Eigentümer, der beim Verhandeln über Vertragsdetails und Kaufpreis in eigener Sache, zumindest ohne sachkundige Unterstützung, nur verlieren kann, weil er zu stark emotional gebunden ist.

Eigentlich unverständlich, warum es immer noch Eigentümer gibt, die ihre Immobilie selbst verkaufen.

Sie lassen Ihre Haare doch auch vom Friseur schneiden, oder?

Warum Sie sich für die Premium Vermarktung durch ProEigentum Immobilien entscheiden sollten?

  • Beschaffung von Grundbuchauszügen, Bauakten, etc.
  • Detaillierte Klärung des Baurechts bei Grundstücken
  • gestaltete Grundrisse in 2D und 3D
  • animierte 3D-Darstellung möglicher Baukörper durch Architekt
  • Fotos durch Berufsfotograf
  • Homestaging (Möblierung während der Vermarktungsphase)
  • Objekt-Video
  • Einzelbesichtigungstermine oder
  • Open House Event mit Bieterverfahren (auf Wunsch mit Catering)
  • rechtliche Begleitung durch Unternehmensanwalt in allen Phasen
  • Finanzierungsprüfung (Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmittel)
  • Notartermin – Vorbereitung und Begleitung
  • Objektübergabe mit Übergabeprotokoll und einem Glas Champagner
  • Wohngeldsplitting, Mitteilung an Einwohnermeldeamt,
  • Meldung des Besitzübergangs an Hausverwaltung bei WEG

Lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch von uns beraten und eine für Ihre Immobilie maßgeschneiderte Vermarktung besprechen!

Es liegt an Ihnen!